Freitag, 27. April 2012

Gefährdung von Schildkröten und weitere kulturelle Bedeutung

Natürlich befindet sich die Schildkröte in akuter Bedrohung durch andere Tiere und besonders auch den Menschen. Schon als Eier und als frisch geschlüpfte Schildkröten sterben viele von ihnen durch Krabben und Vögel. Ausgewachsene Schildkröten haben nur noch wenige natürliche Feinde, wie zum Beispiel Krokodile oderAlligatoren. Aber auch der Mensch zählt zu den Fressfeinden der Schildkröten, denn es gibt viele Gebiete auf unserer Erden, in denen Schildkröten aller Art als Delikatessen verspeist wurden und immernoch verspeist werden. Ein Beispiel ist die europäische Sumpfschildkröte, die bis vor ca. 150 Jahren in Deutschland noch sehr oft anzutreffen war. Mittlerweile jedoch ist die Population der europäischen Sumpfschildkröte so stark verringert worden, dass man sie nahezu garnicht mehr in Gewässern antreffen kann und, dass kaum noch jemand sich darüber im Klaren ist, dass die europäische Sumpfschildkröte eine in Deutschland einheimische Tierart ist, beziehungsweise war. Früher wurden Riesenschildkröten auf Inselngruppen im Pazifischen Ozean und auch auf den Galapagos-Inseln von Seefahrern und Matrosen gefangen, da das Fleisch dieser Schildkröten als sehr lecker und als Medizin gegen Magenbeschwerden galten. Dies hat jedoch innerhalb der letzten Jahrzehnte nachgelassen. Schildkröten werden allerdings noch immer in großer Anzahl auf Lebensmittelmärkten Südostasiens angeboten, darunter oft auch Schildkrötenarten, die durch das Washingtoner Artenschutzabkommen, CITES, geschützt sein sollten. Menschen kommen jedoch nicht nur dadurch mit Schildkröten in Berührung, indem sie ihnen als Nahrung dienen. Schildkröten werden schon seit mehr als tausend Jahren von Menschen als Haustiere gehalten. Schildkröten gelten in vielen verschiedenen Kulturen als freundlich, als sympathisch oder auch als heilig. Viele Tiere wurden vor der Einführung des Artenschutzabkommens in europäische Länder importiert. Alleine während des Transports und innerhalb des ersten Jahres nach dem Import, starben mehr als 70% der Tiere. Ebenfalls schwinden die Populationen der Schildkröten noch immer, da es auch heutzutage noch viele Menschen gibt, die als Touristen Schildkrötenbabys als Souvenir aus dem Urlaub mit nach Hause bringen. Natürlich wurden Schildkröten nicht nur als Nahrung genutzt, auch ihre Panzer hatten viele Verwendungsmöglichkeiten. Die Panzer der kleineren Schildkröten wurden zu Schmuck und kleinen Gebrauchsgegenständen in einem Stück verarbeitet. Aus vielen Panzern hat man Musikinstrumente hergestellt. Bei den Meeresschildkröten wurde und wird nicht der gesamte Knochenpanzer benutzt, man verwendet nur die obersten Hornschichten. Dies nennt man auch Schildpatt. Obwohl es weltweit ein Verbot für die Verwendung und den Verkauf von Schildpatt gibt, lockt der Wert des Schildpatts von etwa 5000€/kg auf dem Weltmarkt noch immer Händler an, was die Population der Schildkröten weiterhin bedroht. Eine weitere Bedrohung für Schildkröten ist ihr durch den Menschen und durch den Klimawandel gefährdeter Lebensraum. Viele Landschildkröten sterben an den Folgen von Insektiziden und Herbiziden, welche sie vergiften oder ihre Nahrung zerstören. Viele Gebiete, in denen Schildkröten leben, werden durch Straßen unterteilt, was zu vielen überfahrenen Schildkröten führt. Durch die touristische Erschließung neuer Strände und Urlaubszielen wird den Meeresschildkröten die Fortpflanzung erschwert, da es immer weniger geeignete Strände gibt, an denen sie nisten können. Besonders wichtig für den Schutz von Schildkröten und anderen bedrohten Tierarten war die Verabschiedung des Washingtoner Artenschutzabkommen CITES im Jahr 1975. Diesem sind mittlerweile so gut wie alle Staaten weltweit beigetreten. Dieses Abkommen erfordert beim Verkauf Genehmigungen mit einer individuellen Erkennungsmöglichkeit des jeweiligen Tieres mit Hilfe von Mikrochips oder eindeutige Fotos von Panzern. Ebenfalls ist jeder Halter dazu verpflichtet einen Verkauf, Kauf, eine Nachzucht oder einen Tod seiner Tiere den jeweiligen Behörden zu melden. Wird gegen diese Gesetze verstoßen, so drohen sehr hohe Bußgelder, kostenpflichtige Beschlagnahmungen der Tiere oder auch Haftstrafen.

kleine Maurische Landschildkröte

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